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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §7 Abs1;Rechtssatz
Ein kurzfristig (in der Zukunft) auftretender Arbeitskräftebedarf durfte nicht durch "Zurückbehalten von Bewilligungen" gedeckt werden, sondern dieser wäre allenfalls - wie dies im Jahr 1997 bereits einmal geschehen ist (vgl. die Verordnung BGBl. II Nr. 131/1997) - durch Erlassung einer weiteren Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales über zusätzliche Bewilligungen für die Land- und Forstwirtschaft zu decken gewesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998090107.X02Im RIS seit
13.06.2001