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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
In kurzen Abständen begangene Diebstähle (hier: sechs Diebstähle innerhalb von 18 Monaten) sind zwar ein Indiz für die Neigung zur Begehung solcher Vermögensdelikte; allerdings lässt die seit dem letzten Diebstahl rückfallsfrei verstrichene Zeit (hier: fast neun Jahre) und das geringe Alter bei Begehung dieser Taten (hier: knapp zehn bzw elf Jahre) keinesfalls den Schluss auf das neuerliche Begehen solcher Delikte zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999010369.X03Im RIS seit
02.07.2001