RS Vwgh 2001/4/4 99/01/0369

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Veröffentlicht am 04.04.2001
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

In kurzen Abständen begangene Diebstähle (hier: sechs Diebstähle innerhalb von 18 Monaten) sind zwar ein Indiz für die Neigung zur Begehung solcher Vermögensdelikte; allerdings lässt die seit dem letzten Diebstahl rückfallsfrei verstrichene Zeit (hier: fast neun Jahre) und das geringe Alter bei Begehung dieser Taten (hier: knapp zehn bzw elf Jahre) keinesfalls den Schluss auf das neuerliche Begehen solcher Delikte zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999010369.X03

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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