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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §12a;Rechtssatz
Sind die Voraussetzungen des § 4 Abs. 7 AuslBG nicht erfüllt, dann kann dahingestellt bleiben, ob allenfalls Voraussetzungen nach anderen Bestimmungen - wie etwa des § 4 Abs. 1 oder des § 4 Abs. 6 AuslBG - die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung rechtfertigen würden (Hinweis VwGH E 26. September 1996, Zl. 96/09/0142).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998090320.X01Im RIS seit
20.06.2001