RS Vwgh 2001/4/4 98/09/0308

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Veröffentlicht am 04.04.2001
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §1;
AuslBG §11 Abs1;
AuslBG §2;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Eine nach den Antragsangaben wohl beabsichtigte entgeltliche Betreuung der Antragstellerin im Rahmen von Dienstverhältnissen mit ausländischen Arbeitskräften unterliegt - mögen diese auch Angehörige des Arbeitgebers sein - den Bestimmungen des AuslBG. Die Antragstellerin könnte eine nach dem AuslBG bewilligungsfreie Betreuung durch ihre Angehörigen erlangen, wenn diese unentgeltlich erfolgt und nicht als Beschäftigung zu werten ist (vgl. hiezu etwa Bachler, Ausländerbeschäftigung [1995], Seite 40 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090308.X02

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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