RS Vwgh 2001/4/5 2000/15/0150

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Veröffentlicht am 05.04.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209;

Rechtssatz

Auch "prophylaktische" Amtshandlungen sowie jedermann gestattete Tätigkeiten wie die Einsichtnahme in das Firmenbuch unterbrechen die Verjährung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000150150.X03

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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