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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §199;Rechtssatz
Entsprechend dem Wesen der Einheit des legalschuldmäßigen Gesamtanspruches genügt es, dass eine durch schriftliche Erledigung gesetzte Amtshandlung an nur einen Gesamtschuldner zugestellt worden ist, damit die Verjährung gem § 156 Abs 1 Wr LAO gegenüber allen Gesamtschuldnern der Steuerschuld unterbrochen wird (Hinweis E 25. Oktober 1990, 88/16/0148).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150070.X02Im RIS seit
26.09.2001