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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §423 Abs1;Rechtssatz
Stattgebung - Feststellung des Ablaufs der Funktionsdauer als Präsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger - Weiterreichende, abseits der Möglichkeiten der Enthebung vom Amt des Versicherungsvertreters bestehende öffentliche Interessen an der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit eines Funktionsträgers sind nicht erkennbar und im Hinblick auf die selbst einen freiwilligen Rücktritt nicht uneingeschränkt zulassende Bestimmung des § 423 Abs. 1 Z. 4 ASVG auch nicht anzunehmen.
Schlagworte
InteressenabwägungZwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete ASVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001080013.A11Im RIS seit
25.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009