RS Vwgh 2001/4/19 AW 2001/08/0013

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Veröffentlicht am 19.04.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §423 Abs1;
ASVG §450 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Feststellung des Ablaufs der Funktionsdauer als Präsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger - Weiterreichende, abseits der Möglichkeiten der Enthebung vom Amt des Versicherungsvertreters bestehende öffentliche Interessen an der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit eines Funktionsträgers sind nicht erkennbar und im Hinblick auf die selbst einen freiwilligen Rücktritt nicht uneingeschränkt zulassende Bestimmung des § 423 Abs. 1 Z. 4 ASVG auch nicht anzunehmen.

Schlagworte

InteressenabwägungZwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete ASVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001080013.A11

Im RIS seit

25.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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