RS Vwgh 2001/4/19 99/06/0036

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Veröffentlicht am 19.04.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch die bloße Zustellung eines Bescheides wird die Parteistellung nicht begründet. Das selbe gilt für einen Bescheid wie den angefochtenen, der dem Erstbeschwerdeführer lediglich "nachrichtlich" zugestellt worden war. Dem Erstbeschwerdeführer fehlt daher die Legitimation zur Einbringung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde im eigenen Namen (vgl. den hg. Beschluss vom 18. Jänner 1994, Zl. 91/07/0142 u. v. a.).

Schlagworte

Verfahrensrecht VwGG B-VGMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999060036.X02

Im RIS seit

17.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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