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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Durch die bloße Zustellung eines Bescheides wird die Parteistellung nicht begründet. Das selbe gilt für einen Bescheid wie den angefochtenen, der dem Erstbeschwerdeführer lediglich "nachrichtlich" zugestellt worden war. Dem Erstbeschwerdeführer fehlt daher die Legitimation zur Einbringung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde im eigenen Namen (vgl. den hg. Beschluss vom 18. Jänner 1994, Zl. 91/07/0142 u. v. a.).
Schlagworte
Verfahrensrecht VwGG B-VGMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999060036.X02Im RIS seit
17.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2014