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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z3;Rechtssatz
Unterstellt man dem Vorbringen des Asylwerbers Glaubwürdigkeit, dann wäre nicht mehr davon auszugehen, dass die Behauptungen zu seiner Bedrohungssituation "offensichtlich nicht den Tatsachen entsprechen." Eine Heranziehung des § 6 Z 3 AsylG 1997 als Grundlage für die Abweisung des Asylantrages käme dann schon aus diesem Grund nicht mehr in Betracht (vgl. in diesem Zusammenhang aber auch das hg. Erkenntnis vom 8. Juni 2000, Zl. 99/20/0398).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999200424.X02Im RIS seit
29.06.2001