RS Vwgh 2001/4/19 99/06/0017

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Veröffentlicht am 19.04.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §38;

Rechtssatz

Wie aus der Überschrift zu § 38 WRG hervorgeht, sind unter "Bauten an Ufern" nicht nur Bauten im Sinne von Gebäuden, sondern auch andere bauliche Anlagen in einem umfassenden Sinn zu verstehen.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999060017.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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