RS Vwgh 2001/4/19 99/06/0049

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Veröffentlicht am 19.04.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
ZustG §17 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/17/0303 E 27. September 1999 RS 2 (hier Behebung zwei Tage nach der erfolgten Hinterlegung)

Stammrechtssatz

Im Fall der Behebung der Sendung drei Tage nach der erfolgten Hinterlegung liegt kein Fall vor, wonach wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt werden konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999060049.X05

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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