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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/17/0303 E 27. September 1999 RS 2 (hier Behebung zwei Tage nach der erfolgten Hinterlegung)Stammrechtssatz
Im Fall der Behebung der Sendung drei Tage nach der erfolgten Hinterlegung liegt kein Fall vor, wonach wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt werden konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999060049.X05Im RIS seit
17.07.2001