RS Vwgh 2001/4/19 99/20/0301

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Veröffentlicht am 19.04.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und die Aufforderung, diese politische Partei zu Gunsten einer anderen Partei zu verlassen, rechtfertigten allein eine Asylgewährung nicht. Im Beschwerdefall wäre auf die Befürchtung der Asylwerberin, im Falle einer Verweigerung des von ihr verlangten Parteiwechsels gefangen genommen zu werden, freilich - auf der Grundlage des Amtswissens um die Auseinandersetzungen zwischen der KDP und der PUK im Nordirak und des diesbezüglichen Vorbringens - in der Beurteilung des Asylbegehrens einzugehen gewesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999200301.X02

Im RIS seit

29.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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