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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und die Aufforderung, diese politische Partei zu Gunsten einer anderen Partei zu verlassen, rechtfertigten allein eine Asylgewährung nicht. Im Beschwerdefall wäre auf die Befürchtung der Asylwerberin, im Falle einer Verweigerung des von ihr verlangten Parteiwechsels gefangen genommen zu werden, freilich - auf der Grundlage des Amtswissens um die Auseinandersetzungen zwischen der KDP und der PUK im Nordirak und des diesbezüglichen Vorbringens - in der Beurteilung des Asylbegehrens einzugehen gewesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999200301.X02Im RIS seit
29.06.2001