Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §16 Abs3;Rechtssatz
Der in § 16 Abs. 3 AlVG vorgesehene Antrag auf Nachsicht vom Ruhen des Arbeitslosengeldes, für den eine gesetzliche Befristung nicht vorgesehen ist, kann auch noch nach dem Auslandsaufenthalt gestellt werden (vgl. Dirschmied, Arbeitslosenversicherungsrecht3, 153).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000190114.X01Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010