RS Vwgh 2001/4/20 2000/19/0114

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Veröffentlicht am 20.04.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §16 Abs3;
AlVG 1977 §38;

Rechtssatz

Der in § 16 Abs. 3 AlVG vorgesehene Antrag auf Nachsicht vom Ruhen des Arbeitslosengeldes, für den eine gesetzliche Befristung nicht vorgesehen ist, kann auch noch nach dem Auslandsaufenthalt gestellt werden (vgl. Dirschmied, Arbeitslosenversicherungsrecht3, 153).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000190114.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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