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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / AllgRechtssatz
Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags hinsichtlich eines Verfahrens zur Bewilligung der Verfahrenshilfe als unzulässig;
Wiederaufnahme nur bei die "Sache erledigenden" Beschlüssen;
Zurückweisung einer Klage auf Auszahlung von Notstandshilfe wegen nichtbehobenen Mangels der Einbringung durch einen Rechtsanwalt;
Zurückweisung weiterer Verfahrenshilfeanträge zur Einbringung weiterer gleichartiger, denselben Zeitraum betreffende Leistungsklagen wegen entschiedener Sache
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klagen, VfGH / Mängelbehebung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wiederaufnahme, RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:A13.2001Dokumentnummer
JFR_09979775_01A00013_2_01