RS Vwgh 2001/4/20 99/05/0129

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Veröffentlicht am 20.04.2001
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Die bindende Wirkung der tragenden Aufhebungsgründe eines aufsichtsbehördlichen Bescheides kann sich sowohl auf Fragen des materiellen Rechtes als auch auf solche des Verfahrensrechtes beziehen. Im letzteren Fall kann die Aufsichtsbehörde der Gemeinde auch eine bestimmte Vorgangsweise im Verwaltungsverfahren auftragen (Hinweis Fröhler-Oberndorfer, Das österreichische Gemeinderecht, 3. 14. Gemeindeaufsicht, S. 50).

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999050129.X02

Im RIS seit

02.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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