Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Ein allgemeiner Erfahrungssatz, "dass Kaffeegeruch von überaus starker Intensität ist und andere Gerüche überdeckt", sodass sodann Alkoholgeruch der Atemluft nicht mehr feststellbar sei, ist dem Gerichtshof fremd.
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997020293.X01Im RIS seit
17.07.2001