RS Vwgh 2001/4/20 97/02/0293

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Veröffentlicht am 20.04.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ein allgemeiner Erfahrungssatz, "dass Kaffeegeruch von überaus starker Intensität ist und andere Gerüche überdeckt", sodass sodann Alkoholgeruch der Atemluft nicht mehr feststellbar sei, ist dem Gerichtshof fremd.

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997020293.X01

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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