RS Vwgh 2001/4/20 2000/02/0298

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Veröffentlicht am 20.04.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §36 Abs4;
StVO 1960 §9 Abs6;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;

Rechtssatz

Gemäß § 36 Abs 4 StVO gehen Warnzeichen oder Lichtzeichen, die den Verkehr regeln, sowohl den Straßenverkehrszeichen als auch den Bodenmarkierungen vor.Von einem "Vorgehen" dieser Zeichen kann dann nicht die Rede sein, wenn die beiden Zeichengruppen zueinander keinen Widerspruch bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020298.X04

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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