RS Vwgh 2001/4/20 2000/19/0140

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Veröffentlicht am 20.04.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §8 Abs2;

Rechtssatz

Eine Verweigerung der ärztlichen Untersuchung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn ein Arbeitsloser (oder hier: eine Bezieherin von Notstandshilfe) aus triftigen Gründen zur angeordneten ärztlichen Untersuchung nicht erscheinen kann (Hinweis Dirschmied, AlVG3, S. 76; E vom 26. Jänner 1972, Zl. 1483/71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000190140.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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