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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §38;Rechtssatz
Eine Verweigerung der ärztlichen Untersuchung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn ein Arbeitsloser (oder hier: eine Bezieherin von Notstandshilfe) aus triftigen Gründen zur angeordneten ärztlichen Untersuchung nicht erscheinen kann (Hinweis Dirschmied, AlVG3, S. 76; E vom 26. Jänner 1972, Zl. 1483/71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000190140.X01Im RIS seit
18.10.2001