RS Vwgh 2001/4/20 2000/19/0102

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Veröffentlicht am 20.04.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §23;
AlVG 1977 §33 Abs1;

Rechtssatz

Einem Arbeitslosen kann auf Grund seines Antrages auf Notstandshilfe als Pensionsvorschuss eine solche so lange nicht zuerkannt werden, als der Anspruch auf Arbeitslosengeld als Pensionsvorschuss noch nicht erschöpft ist (§ 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 AlVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000190102.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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