Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §15Rechtssatz
Zurückweisung von zwei selbst verfassten, schwer leserlichen und dem Sinn nach unverständlichen, gegen die Abweisung eines Vefahrenshilfeantrages gerichteten Eingaben als unzulässig; kein Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes; Unzulässigkeit der Eingaben auch im Fall der Deutung als Wiederaufnahme- oder Wiedereinsetzungsantrag; fehlende Bezeichnung eines Wiederaufnahmegrundes kein behebbarer Mangel.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auslegung eines Antrages, VfGH / Mängelbehebung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wiederaufnahme, VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B726.2001Dokumentnummer
JFR_09979775_01B00726_01