RS Vwgh 2001/4/20 2000/19/0140

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Veröffentlicht am 20.04.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §8 Abs2;

Rechtssatz

Angesichts des dem gesamten Arbeitslosenversicherungsrecht zu Grunde liegenden Gesetzeszwecks, einen arbeitslos gewordenen Versicherten, der trotz Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses keinerlei Beschäftigung gefunden hat, möglichst wieder durch Vermittlung in eine ihm zumutbare Beschäftigung einzugliedern und ihn so in die Lage zu versetzen, seinen Lebensunterhalt ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel zu bestreiten, stellt der mit einem potenziellen Arbeitgeber bereits vereinbarte Vorstellungstermin einen triftigen Grund dar, die Vornahme einer amtsärztlichen Untersuchung zwecks Abklärung von Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit zu einem Termin abzulehnen, welcher mit eben diesem Vorstellungstermin kollidieren würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000190140.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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