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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Das Verschulden des Boten trifft die Partei nicht. Der Partei kann lediglich die Vernachlässigung der zumutbaren und der Sachlage nach gebotenen Überwachungspflicht zum Vorwurf gemacht werden (hg. Erkenntnisse vom 28. Februar 1992, Zl. 91/10/0208, und vom 4. Oktober 1995, Zl. 94/01/0361).
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998050083.X03Im RIS seit
02.07.2001