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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1002;Rechtssatz
Der VwGH hat im Erkenntnis vom 11. September 1998, Zl. 96/19/2067, ausdrücklich darauf abgestellt, ob zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Ehegattin ein Bevollmächtigungsvertrag im Sinne des § 1002 ABGB dergestalt zu Stande gekommen sei, dass sich letztere zur Vornahme einer Rechtshandlung und nicht bloß zur Überbringung einer Erklärung an den Rechtsanwalt verpflichtete; für den erstgenannten Fall wäre die Ehegattin als Vertreterin des Beschwerdeführers anzusehen gewesen, im anderen Fall als dessen Botin.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998050083.X02Im RIS seit
02.07.2001