RS Vwgh 2001/4/20 2000/02/0298

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Veröffentlicht am 20.04.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §14 Abs2;
StVO 1960 §9 Abs6;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;

Rechtssatz

§ 14 Abs. 2 StVO enthält nur eine demonstrative Aufzählung von Umkehrverboten und bildet keine lex specialis zu anderen Bestimmungen, aus denen sich weitere Umkehrverbote ergeben, weil - wie etwa gemäß § 9 Abs. 6 StVO - schon die Einleitung des Umkehrmanövers nicht erlaubt ist (vgl. im Übrigen zur demonstrativen Aufzählung zutreffend Dittrich/Stolzlechner, StraßenverkehrsO3, § 14, Rz 30).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020298.X02

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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