RS Vwgh 2001/4/20 2000/02/0305

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.2001
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
VStG §24;

Rechtssatz

Es gibt im Verwaltungsverfahren kein ausschließlich einem Beschuldigten persönlich zustehendes Recht auf Parteiengehör losgelöst von dem von seinem gewillkürten Vertreter gewährten und wahrgenommenen Parteiengehör.

Schlagworte

Parteiengehör Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Parteienvertreter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020305.X01

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten