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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es gibt im Verwaltungsverfahren kein ausschließlich einem Beschuldigten persönlich zustehendes Recht auf Parteiengehör losgelöst von dem von seinem gewillkürten Vertreter gewährten und wahrgenommenen Parteiengehör.
Schlagworte
Parteiengehör Parteiengehör Allgemein Parteiengehör ParteienvertreterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020305.X01Im RIS seit
17.07.2001