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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §284 Abs1;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH genügt es nicht, wenn ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat erst in einem ergänzenden Schriftsatz gestellt wird (Hinweis E 27. Februar 2001, 2000/13/0137).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996140091.X04Im RIS seit
26.09.2001