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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs1;Rechtssatz
Es besteht keine allgemeine Notorietät dahin gehend, dass bei jeder Art der Zuckerkrankheit mit einer die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausschließenden oder einschränkenden Verschlechterung gerechnet werden muss. Davon geht auch § 11 FSG-GV nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000110337.X02Im RIS seit
26.06.2001Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011