RS Vwgh 2001/4/24 2000/11/0337

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Veröffentlicht am 24.04.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Führerscheingesetz

Norm

AVG §45 Abs1;
FSG 1997 §24 Abs1 Z2;
FSG-GV 1997 §11;

Rechtssatz

Es besteht keine allgemeine Notorietät dahin gehend, dass bei jeder Art der Zuckerkrankheit mit einer die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausschließenden oder einschränkenden Verschlechterung gerechnet werden muss. Davon geht auch § 11 FSG-GV nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000110337.X02

Im RIS seit

26.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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