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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/18/0056 E 7. Mai 1999 RS 1 (hier Freiheitsstrafe zur Gänze bedingt nachgesehen)Stammrechtssatz
Die Frage des Gerechtfertigtseins des Aufenthaltsverbotes ist unabhängig von den die bedingte Nachsicht eines Teiles der Strafe begründenden Erwägungen des Gerichtes und ausschließlich aus dem Blickwinkel des Fremdenrechtes zu beurteilen (Hinweis E 9. Februar 1999, 99/18/0015, 0033).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998180194.X01Im RIS seit
20.09.2001