RS Vwgh 2001/4/24 99/11/0108

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Veröffentlicht am 24.04.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs3;
FSG 1997 §25 Abs3;
FSG 1997 §26 Abs8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/11/0137 E 9. Februar 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Gemäß § 25 Abs 3 FSG 1997 besteht insofern ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Entziehung der Lenkberechtigung und Anordnung von begleitenden Maßnahmen gemäß § 24 Abs3 FSG 1997, als bei Anordnung von derartigen begleitenden Maßnahmen die Entziehungsdauer nicht vor Befolgung der Anordnung endet, woraus gleichfalls abzuleiten ist, dass die Anordnung begleitender Maßnahmen nach Ablauf der Entziehungsdauer im Gesetz keine Deckung findet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999110108.X02

Im RIS seit

26.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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