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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/18/0239 E 19. Oktober 1999 RS 1Stammrechtssatz
Der Fremde hat initiativ, untermauert durch Vorlage entsprechender Bescheinigungsmittel nachzuweisen, dass er nicht nur über die Mittel zur kurzfristigen Bestreitung seines Unterhalts verfügt, sondern auch entsprechend zu belegen, dass ein Unterhalt für die beabsichtigte Dauer seines Aufenthaltes gesichert erscheint (Hinweis E 19. 2.1997, 96/21/0201, ergangen zum FrG 1993).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998210399.X01Im RIS seit
19.11.2001