RS Vwgh 2001/4/24 98/21/0399

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Veröffentlicht am 24.04.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/18/0239 E 19. Oktober 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Der Fremde hat initiativ, untermauert durch Vorlage entsprechender Bescheinigungsmittel nachzuweisen, dass er nicht nur über die Mittel zur kurzfristigen Bestreitung seines Unterhalts verfügt, sondern auch entsprechend zu belegen, dass ein Unterhalt für die beabsichtigte Dauer seines Aufenthaltes gesichert erscheint (Hinweis E 19. 2.1997, 96/21/0201, ergangen zum FrG 1993).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998210399.X01

Im RIS seit

19.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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