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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Für die Zulässigkeit der Entziehung der Lenkberechtigung kommt es nicht darauf an, ob die Vollstreckungsverjährungsfrist hinsichtlich der der Entziehung zu Grunde liegenden Straftat bereits abgelaufen ist oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999110210.X02Im RIS seit
20.06.2001