RS Vwgh 2001/4/24 99/11/0210

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Veröffentlicht am 24.04.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für die Zulässigkeit der Entziehung der Lenkberechtigung kommt es nicht darauf an, ob die Vollstreckungsverjährungsfrist hinsichtlich der der Entziehung zu Grunde liegenden Straftat bereits abgelaufen ist oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999110210.X02

Im RIS seit

20.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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