RS Vwgh 2001/4/25 2000/10/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2001
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Index

70/05 Schulpflicht
70/06 Schulunterricht

Norm

SchPflG 1985 §11 Abs4;
SchUG 1986;

Rechtssatz

Was unter der in § 11 Abs. 4 SchPflG angeordneten "Prüfung" zu verstehen ist, ergibt sich aus den Regelungen des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000100187.X02

Im RIS seit

19.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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