RS Vwgh 2001/4/25 96/13/0031

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Veröffentlicht am 25.04.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;

Rechtssatz

Eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Beurteilung ihrer konkreten Ertragsaussichten ebenso wie einer Untersuchung daraufhin, ob sie durch die Absicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes veranlasst ist (Hinweis E 30.10.1996, 94/13/0165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996130031.X02

Im RIS seit

27.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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