RS Vwgh 2001/4/25 98/13/0087

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Veröffentlicht am 25.04.2001
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §12 Abs1;

Rechtssatz

Nur im unternehmerischen Bereich erbrachte Leistungen sind umsatzsteuerbar und nur die mit diesen Leistungen - unmittelbar - zusammenhängenden Vorsteuern gelten als für das Unternehmen ausgeführt und berechtigen iSd § 12 Abs 1 erster Satz UStG 1972 zum Vorsteuerabzug.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998130087.X01

Im RIS seit

27.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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