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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Nur im unternehmerischen Bereich erbrachte Leistungen sind umsatzsteuerbar und nur die mit diesen Leistungen - unmittelbar - zusammenhängenden Vorsteuern gelten als für das Unternehmen ausgeführt und berechtigen iSd § 12 Abs 1 erster Satz UStG 1972 zum Vorsteuerabzug.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130087.X01Im RIS seit
27.09.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013