RS Vwgh 2001/4/25 99/10/0190

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Veröffentlicht am 25.04.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §59 Abs1;
ForstG 1975 §172 Abs6;
VVG §1 Abs1;
VVG §4 Abs1;

Rechtssatz

Dem forstbehördlichen Auftrag zur "ordnungsgemäßen Bodenvorbereitung" wird durch Setzung jener Maßnahmen zur Vorbereitung einer Bepflanzung des Bodens entsprochen, die zu diesem Zweck bei allgemein üblicher Bewirtschaftung gesetzt werden. An diesen Anforderungen hat sich auch die Vollstreckungsbehörde im Rahmen einer Ersatzvornahme zu orientieren.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999100190.X07

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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