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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs14;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0099Rechtssatz
Die "Umsatzsteuerschuld des Scheinkaufmanns" nach § 11 Abs 14 UStG 1972 kann keinen Vorsteuerabzug für den Empfänger von Rechnungen eines - eben nicht die Leistung ausführenden - "Scheinkaufmanns" vermitteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130081.X02Im RIS seit
27.09.2001