RS Vwgh 2001/4/25 98/13/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2001
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs14;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0099

Rechtssatz

Die "Umsatzsteuerschuld des Scheinkaufmanns" nach § 11 Abs 14 UStG 1972 kann keinen Vorsteuerabzug für den Empfänger von Rechnungen eines - eben nicht die Leistung ausführenden - "Scheinkaufmanns" vermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998130081.X02

Im RIS seit

27.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten