RS Vwgh 2001/4/25 99/10/0170

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Veröffentlicht am 25.04.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;

Rechtssatz

§ 13a AVG verpflichtet die Behörde nicht, die Partei in materiellrechtlicher Hinsicht zu beraten oder zur Erhebung bestimmter Behauptungen bzw zur Stellung bestimmter Beweisanträge anzuleiten (vgl zB das Erkenntnis vom 4. September 1995, Zl 93/10/0229, und die dort zitierte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999100170.X02

Im RIS seit

12.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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