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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §162;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0099Rechtssatz
Eine fehlende Empfängerbenennung nach § 162 BAO vermag zwar die Versagung der diesbezüglich geltend gemachten Betriebsausgaben zu rechtfertigen (Hinweis E 15.9.1999, 99/13/0150), stellt aber keine Rechtsgrundlage zur Beurteilung der Frage dar, ob eine verdeckte Ausschüttung vorliegt und ob den Gesellschaftern entsprechende Beträge zugeflossen sind (Hinweis E 4.11.1998, 98/13/0131). An nicht genannte Personen bezahlte "Schwarzlöhne" können nicht als Vorteilszuwendungen und damit verdeckte Ausschüttungen an die Gesellschafter gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130081.X03Im RIS seit
27.09.2001