RS Vwgh 2001/4/25 2000/10/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2001
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Index

19/05 Menschenrechte
70/05 Schulpflicht

Norm

MRKZP 01te Art2;
SchPflG 1985 §11 Abs2;
SchPflG 1985 §11 Abs4;

Rechtssatz

Mit dem Elternrecht auf häuslichen Unterricht sind die periodische Prüfung dieser Kinder durch staatliche Organe, aber auch die zwangsweise Einschulung bei Nichterreichung des Unterrichtszieles vereinbar (vgl dazu Juranek, Schulverfassung und Schulverwaltung in Österreich und in Europa, Bd I, 106 f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000100187.X04

Im RIS seit

19.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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