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19/05 MenschenrechteNorm
MRKZP 01te Art2;Rechtssatz
Mit dem Elternrecht auf häuslichen Unterricht sind die periodische Prüfung dieser Kinder durch staatliche Organe, aber auch die zwangsweise Einschulung bei Nichterreichung des Unterrichtszieles vereinbar (vgl dazu Juranek, Schulverfassung und Schulverwaltung in Österreich und in Europa, Bd I, 106 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000100187.X04Im RIS seit
19.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.05.2014