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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs1;Beachte
Besprechung in:JBl 2003, Heft 10a, S. 818 - 823;Rechtssatz
Eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, die sich auf den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen beschränkt und hierbei lediglich Rechte wahrnimmt, die sich aus ihrer Stellung als Gesellschafterin ergeben, ist nicht Unternehmer, weil sie insoweit im Wirtschaftsleben nicht mit Leistungen in Erscheinung tritt (Hinweis E 4.11.1998, 96/13/0162, zur so genannten "gemischten Holdinggesellschaft"). Ob das Halten und Verwalten einer Beteiligung der Struktur einer Kapitalgesellschaft "inhärent" ist oder nicht zum wesentlichen Betriebsgegenstand gehört, ändert nichts daran, dass die lediglich mit Beteiligungserträgen verbundene Gesellschafterstellung keine Unternehmereigenschaft verschafft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130087.X02Im RIS seit
27.09.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013