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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ein Recht der Partei, bei der Befundaufnahme durch den Amtssachverständigen anwesend zu sein, normiert das Gesetz nicht.
Schlagworte
Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme FragerechtParteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999100170.X01Im RIS seit
12.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.10.2014