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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass für gewisse Zeiten keine polizeiliche Anmeldungen vorliegen, ist nicht zwingend zu schließen, dass für diese Zeiten keine Vermietung bzw kein gültiger Mietvertrag vorgelegen wäre, zumal auch angesichts von Kündigungsfristen die tatsächliche Bewohnung und die Miete einer Wohnung nicht notwendig zusammenfallen müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996130037.X01Im RIS seit
27.09.2001