Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Selbst allenfalls bei der Externistenprüfung unterlaufene Verfahrensmängel oder die Möglichkeit der Wiederholung der Externistenprüfung vermögen nichts daran zu ändern, dass der Nachweis eines zureichenden Erfolges des häuslichen Unterrichts - in Gestalt des Zeugnisses über eine bestandene Externistenprüfung einer entsprechenden Schule - im maßgebenden Entscheidungszeitpunkt nicht vorlag (vgl dazu das Erkenntnis vom 29. Mai 1995, Zl 94/10/0187).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelMaßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000100187.X05Im RIS seit
19.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.05.2014