RS Vwgh 2001/4/25 99/10/0190

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Veröffentlicht am 25.04.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §59 Abs1;
ForstG 1975 §172 Abs6;
VVG §1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/10/0251 E 19. Oktober 1998 RS 1 (hier forstbehördlicher Auftrag)

Stammrechtssatz

Ein naturschutzbehördlicher Auftrag, Maßnahmen zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands zu setzen, entspricht den Bestimmtheitserfordernissen des § 59 Abs 1 AVG, wenn weder beim Bescheidadressaten noch bei der Vollstreckungsbehörde Zweifel über Art und Umfang der vorgeschriebenen Maßnahmen auftreten können.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999100190.X06

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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