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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/10/0251 E 19. Oktober 1998 RS 1 (hier forstbehördlicher Auftrag)Stammrechtssatz
Ein naturschutzbehördlicher Auftrag, Maßnahmen zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands zu setzen, entspricht den Bestimmtheitserfordernissen des § 59 Abs 1 AVG, wenn weder beim Bescheidadressaten noch bei der Vollstreckungsbehörde Zweifel über Art und Umfang der vorgeschriebenen Maßnahmen auftreten können.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999100190.X06Im RIS seit
06.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.11.2008