RS Vwgh 2001/4/25 99/13/0221

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Veröffentlicht am 25.04.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Bei einem vom Steuerpflichtigen bewohnten Einfamilienhaus, welches zur Gänze Privatvermögen darstellt, ist die Garage am Wohnort unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges durch den Wohnort und damit privat veranlasst. Dabei kommt dem Umstand, dass in dem betrieblich genutzten Fahrzeug allenfalls Akten aufbewahrt werden, keine Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130221.X04

Im RIS seit

27.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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