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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Bei einem vom Steuerpflichtigen bewohnten Einfamilienhaus, welches zur Gänze Privatvermögen darstellt, ist die Garage am Wohnort unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges durch den Wohnort und damit privat veranlasst. Dabei kommt dem Umstand, dass in dem betrieblich genutzten Fahrzeug allenfalls Akten aufbewahrt werden, keine Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130221.X04Im RIS seit
27.09.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013