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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §172 Abs6;Rechtssatz
Voraussetzung der Erteilung eines forstbehördlichen Auftrages nach § 172 Abs 6 Forstgesetz ist zunächst, dass es sich bei der betreffenden Fläche zum Zeitpunkt des Zuwiderhandelns gegen forstliche Vorschriften und zum Zeitpunkt der Erlassung des forstpolizeilichen Auftrages um Wald im Sinne des Forstgesetzes gehandelt hat (vgl zB das hg Erkenntnis vom 28. April 1997, Zl 96/10/0187, und die dort zitierte Vorjudikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999100190.X01Im RIS seit
06.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.11.2008