Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1;Rechtssatz
Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 3 lit. j WRG gehört weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr; es handelt sich um ein so genanntes Ungehorsamsdelikt gemäß § 5 VStG (Hinweis E 23.5.1995, 94/07/0091). Ob die inkriminierten Maßnahmen tatsächlich negative Auswirkungen in welchem Umfang auch immer gehabt haben, ist daher nicht Tatbestandsvoraussetzung (Hinweis E 29.6.1995, 94/07/0071).
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000070039.X02Im RIS seit
12.11.2001