RS Vwgh 2001/4/26 97/07/0075

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Veröffentlicht am 26.04.2001
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Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AgrGG Stmk 1985 §7 Abs4;
AVG §1;
AVG §6 Abs1;
FlVfGG §20 Abs3;
VwGG §34 Abs1 impl;

Rechtssatz

Wenn der Landesagrarsenat die bei ihm eingebrachten Singularteilungsanträge "zurückgewiesen" hat, so ist dies im Grunde des Wortlautes der Bestimmung des § 6 Abs. 1 AVG zwar verfehlt, hat aber Rechte der betroffenen Antragsteller dann nicht verletzt, wenn der Landesagrarsenat sowohl durch den Hinweis auf die Bestimmung des § 6 Abs. 1 AVG im Spruch seines Bescheides als auch in der zu diesem Spruch gegebenen Begründung unmissverständlich klar gestellt hat, dass die gestellten Anträge von der Agrarbezirksbehörde als Erstbehörde zu erledigen sein würden. Ein Ausspruch einer "Zurückweisung" der gestellten Anträge stellt sich damit nur als überflüssiger Akt der Feststellung der Unzuständigkeit des Landesagrarsenates zur meritorischen Entscheidung dar, mit welchem die Erledigung der gestellten Anträge durch die funktional zuständige Erstbehörde nicht gehindert und eine Verletzung der Rechte der Betroffenen auf Sachentscheidung über ihre Anträge nicht bewirkt worden ist (Hinweis E 29.10.1998, 98/07/0113; E 21.3.1996, 95/18/0494; E 7.9.1995, 94/18/0694).

Schlagworte

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen UnzuständigkeitMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONsachliche ZuständigkeitWeiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997070075.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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