RS Vwgh 2001/4/26 97/07/0075

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Veröffentlicht am 26.04.2001
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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

AgrGG Stmk 1985 §11 Abs3;
FlVfGG §29;

Rechtssatz

Bei den beiden Tatbestandsvoraussetzungen für die Zulässigkeit einer Teilung iSd § 11 Abs 3 Stmk AgrGG 1985, welche kumulativ vorliegen müssen (Hinweis E 23. Mai 1996, 93/07/0026), handelt es sich um Negativbedingungen. Die Bestimmung des § 11 Abs. 3 Stmk AgrGG 1985 formuliert damit inhaltlich Teilungshindernisse, deren Fehlen die Tatbestandsvoraussetzung für die Zulässigkeit der Teilung darstellt. Kommt auch nur eines der in der genannten Vorschrift angeführten Teilungshindernisse hervor, dann steht dies der begehrten Teilung entgegen. Kommt aber keines der in dieser Vorschrift genannten Teilungshindernisse im Verfahren hervor, dann ist die Teilung zu bewilligen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997070075.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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