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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrGG Stmk 1985 §11 Abs3;Rechtssatz
Bei den beiden Tatbestandsvoraussetzungen für die Zulässigkeit einer Teilung iSd § 11 Abs 3 Stmk AgrGG 1985, welche kumulativ vorliegen müssen (Hinweis E 23. Mai 1996, 93/07/0026), handelt es sich um Negativbedingungen. Die Bestimmung des § 11 Abs. 3 Stmk AgrGG 1985 formuliert damit inhaltlich Teilungshindernisse, deren Fehlen die Tatbestandsvoraussetzung für die Zulässigkeit der Teilung darstellt. Kommt auch nur eines der in der genannten Vorschrift angeführten Teilungshindernisse hervor, dann steht dies der begehrten Teilung entgegen. Kommt aber keines der in dieser Vorschrift genannten Teilungshindernisse im Verfahren hervor, dann ist die Teilung zu bewilligen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997070075.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
12.05.2010