RS Vwgh 2001/4/26 2000/20/0336

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1;
AVG §71 Abs2;

Rechtssatz

Erst im Berufungsverfahren - außerhalb der Frist des § 71 Abs. 2 AVG - nachgetragene Behauptungen können einen Wiedereinsetzungsantrag nicht mehr begründen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 10. Juli 1997, Zl. 97/20/0299, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000200336.X02

Im RIS seit

23.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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